Einreiseverbot gegen ehemaligen Guantánamo-Häftling aufgehoben

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf berichtet in einer Pressemitteilung vom 22. November 2023 über sein Urteil vom selben Tag (Az. 7 K 193/22, der Volltext liegt noch nicht vor), in dem es einer Klage des ehemaligen Guantánamo-Gefangenen Mohamedou Ould Slahi gegen ein im Jahr 2000 von der Ausländerbehörde Duisburg verhängtes Einreise- und Aufenthaltsverbot stattgegeben hat. Das Einreise- und Aufenthaltsverbot, das nach einer Verurteilung wegen Sozialleistungsbetruges verhängt worden war, könne nicht wegen eines Terrorismusverdachts aufrechterhalten, verlängert oder neu erlassen werden, der nicht Gegenstand der ursprünglichen Ausweisungsentscheidung gewesen sei.

Art. 11 der EU-Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG über die maximale Länge der Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten gelte auch für Altfälle und bestimme, dass die Dauer eines Einreiseverbots grundsätzlich fünf Jahre nicht überschreiten dürfe. Anderes gelte zwar dann, wenn der Drittstaatsangehörige eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit oder die nationale Sicherheit darstelle, für diese Prognoseentscheidung sei aber nur auf die Gefahr abzustellen, die mit der ursprünglichen Ausweisung bekämpft werden sollte. Andere oder später eintretende Umstände, die nicht Gegenstand der Ausweisungsverfügung gewesen seien, könnten im Rahmen der Befristungsentscheidung nicht berücksichtigt werden.

Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zum Oberverwaltungsgericht sowie die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht wegen grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Neues Rechtsgutachten: Wie im Asylverfahren die Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen zu wahren sind

    Dieser Beitrag ist im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht entstanden. UN-Sichtbar hat bereits mehrere Entscheidungen des UN-BRK-Fachausschusses als Kurzanalysen veröffentlicht. Handicap International e. V. – Crossroads (HI) hat am 17. September 2026 ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht, das untersucht, wie Asylverfahren und Schutzentscheidungen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgestaltet… Weiterlesen..

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871