Eine sehr ruhige Woche bringt wenigstens sprachliche Höhe- bzw. Tiefpunkte, wenn in einem Antrag auf Abschiebungshaft von einer „nächsten Maßnahme“ die Rede ist, und zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Unzulässigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft. Außerdem geht es um Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts sowie um die Kosten, die die Bundesrepublik erfolgreichen Klägerinnen und Klägern in asylgerichtlichen Verfahren erstatten muss.