Kein Widerruf des subsidiären Schutzes wegen nur besuchsweiser Rückkehr

Ein von vorneherein nur zu Besuchszwecken erfolgter, lediglich kurzzeitiger Aufenthalt im Herkunftsland stellt kein zwingendes Indiz für den Wegfall der für die Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus nach § 4 Abs. 1 AsylG maßgeblichen Umstände dar, so das Verwaltungsgericht Saarlouis in seinem Urteil vom 27. Januar 2022 (Az. 6 K 1666/19). Eine bloß kurzfristige Rückkehr in den Herkunftsstaat müsse nicht zugleich bedeuten, dass dem subsidiär Schutzberechtigten die Gefahr eines ernsthaften Schadenseintritts nicht mehr drohe, so das VG, dabei sei neben dem Anlass der vorübergehenden Rückkehr, den Umständen der Einreise, der Dauer und des Ortes des Aufenthalts im Herkunftsland auch von Bedeutung, ob Verfolgungsmaßnahmen bei der Rückreise ausblieben. Während bei drohender staatlicher Verfolgung die Gefahr als groß anzusehen sei, dass der Staat bei legaler Einreise Kenntnis von der Einreise erhalte und bei fortbestehendem Verfolgungsinteresse auf den Betroffenen zuzugreifen in der Lage sei, dränge sich demgegenüber bei nichtstaatlichen Akteuren die Annahme, dass sie umgehend von der Einreise des Betroffenen Kenntnis erlangen, gerade nicht auf.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Textausgabe Deutsches Migrationsrecht (nach der GEAS-Reform)

    Es ist zu erwarten, dass der Deutsche Bundestag in den kommenden Wochen die beiden deutschen Umsetzungsgesetze zur GEAS-Reform von 2024 verabschieden wird, nämlich das GEAS-Anpassungsgesetz, und, gemeinsam mit dem Bundesrat, das GEAS-Anpassungsfolgengesetz. Diese Umsetzung wird zu umfangreichen Änderungen unter anderem…

  • GEAS-Reform 2024

    Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Mai 2024 wird den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa verändern, zumindest in unzähligen Details, vermutlich aber jedenfalls auf einer faktischen Ebene auch im Grundsätzlichen. Die GEAS-Reform soll im Juni 2026 in Kraft…

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem deutschsprachige Pressemitteilungen…

ISSN 2943-2871