Vereinbarkeit von Zweitantragsverfahren mit EU-Asylverfahrens-RL

In der Konstellation, dass nach erfolgloser Durchführung eines Asylverfahrens in einem anderen EU-Staat ein weiterer Asylantrag in Deutschland gestellt wird und an sich ein Zweitantragsverfahren gemäß § 71a AsylG durchzuführen wäre, hält das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Frage der Vereinbarkeit des deutschen Zweitantragsverfahrens mit der EU-Asylverfahrens-Richtlinie 2013/32/EU für grundsätzlich bedeutend und hat mit Beschluss vom 27. September 2021 (Az. 6 A 951/18.A) die Berufung zugelassen. Wenngleich der Beschluss des OVG keine inhaltlichen Ausführungen enthält, ist anzunehmen, dass es darum geht, ob die Asylverfahrens-Richtlinie die grenzüberschreitende Anwendung des Folgeantragskonzepts erlaubt oder ob der Asylantrag in Deutschland wie ein Erstantrag behandelt werden muss. Dazu hat bereits das VG Schleswig mit Beschluss vom 16. August 2021 (Az. 9 A 178/21) ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH initiiert.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Newsletter

  • Fortdauernde Flucht

    Ein allgemeiner Erfahrungssatz besagt, dass man zu jeder migrationsrechtlichen Frage Entscheidungen von mindestens zwei Gerichten finden kann, in denen zu dieser Frage gegensätzliche Rechtsauffassungen vertreten werden. Das Verwaltungsgericht Berlin probiert in dieser Woche aus, ob man das nicht auch innerhalb des Gerichts hinkriegt: Die 37. Kammer…

    Weiterlesen..

  • Contra mundum

    Es geht in dieser Woche um die vom französischen Asylgerichtshof angenommene Gruppenverfolgung von Palästinensern im Gazastreifen, um Gefahren in der Zentral- und Westukraine, die das Verwaltungsgericht Berlin für nicht beachtlich hält, und um mögliche Kampfeinsätze in der Ukraine als Gefahr für russische Wehrpflichtige, über die sich…

    Weiterlesen..

  • Schwierige Verhältnisse

    Die Rechtsprechung im Asyl- und Migrationsrecht wird gefühlt auch jede Woche politischer. Das liegt wohl weniger an den Gerichten als vielmehr an der neuen Bundesregierung, die mit juristisch zweifelhaftem Aktionismus aufwartet und aufwarten lässt. In dieser Woche geht es dementsprechend um Zurückweisungen, die vielleicht gar keine…

    Weiterlesen..

  • Fiktiver Aufenthalt

    Was tut die italienische Regierung mit einem leerstehenden Migrationszentrum in Albanien, in dem sie keine Schutzsuchenden unterbringen (d.h. inhaftieren) kann, weil die italienischen Gerichte Einwände haben? Sie widmet das Zentrum einfach in eine Abschiebungshaftanstalt um. Ärgerlich nur aus Sicht der Regierung, dass die italienischen Gerichte schon…

    Weiterlesen..

  • Restriktivere Handhabung

    Mal wieder eine Dublin-Woche im HRRF-Newsletter, in der darum geht, ob die Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils einem neuen Dublin-Bescheid im Wege steht (ja), ob Dublin-Überstellungsfristen durch gerichtlichen Eilrechtsschutz unterbrochen werden (man ist sich nicht einig) und ob Schutzberechtigten in Griechenland Menschenrechtsverletzungen drohen (man ist sich ebenfalls…

    Weiterlesen..

ISSN 2943-2871