Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hält in seinem Beschluss vom 23. September 2021 (Az. 4 LA 111/20) einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen eine erstinstanzliche asylrechtliche Gerichtsentscheidung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache für unbegründet, wenn er offen lässt, ob eine konkrete Rechtsfrage, eine bestimmte tatsächliche Situation oder beides einer obergerichtlichen Klärung zugeführt werden solle. Bleibe es dem Gericht überlassen, sich einen Zulassungsgrund „auszusuchen“, erfülle dies die Darlegungsanforderungen des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG nicht.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871