GEAS-Reform 2024

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Mai 2024 wird den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa verändern, zumindest in unzähligen Details, vermutlich aber jedenfalls auf einer faktischen Ebene auch im Grundsätzlichen.

Die GEAS-Reform soll ab dem 12. Juni 2026 anwendbar sein, so dass es langsam an der Zeit ist, sich mit ihr zu beschäftigen. Dieser Artikel zählt alle europäischen und deutschen Rechtsgrundlagen auf, die mit der GEAS-Reform und ihrer Umsetzung zu tun haben. Mehr Details (z.B. zum Inkrafttreten der Reform, zu ihrem räumlichen Anwendungsbereich und zu Übergangsbestimmungen) sowie Informationen über aktuelle Entwicklungen gibt es hier bei HRRF in einzelnen Blog-Beiträgen, die auf einer separaten Themen-Seite gesammelt werden.

1. Beschlossene EU-Rechtsakte

Die folgenden EU-Rechtsakte sind bereits beschlossen und Teil der GEAS-Reform. Alle diese EU-Rechtsakte (mit Ausnahme der EUAA-Verordnung und der AMM-Durchführungsverordnung) gibt es auch als praktische gedruckte HRRF-Textausgabe zur GEAS-Reform 2024.

Was übrigens das Thema der „korrekten“ Bezeichnung dieser EU-Rechtsakte betrifft, da gibt es keine Einigkeit: Offiziell sind nur die langen Titel der Rechtsakte, während alle Kurztitel und Abkürzungen vermutlich für längere Zeit nicht sonderlich einheitlich verwendet werden dürften. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im Entscheiderbrief 10/2025 erklärt, wie Kurztitel und Abkürzungen dort gehandhabt werden sollen.

2. Entwürfe für weitere EU-Rechtsakte

Nach der Reform ist vor der Reform. Die folgenden EU-Rechtsakte werden derzeit vorbereitet und werden die GEAS-Reform ergänzen (sofern sie denn verabschiedet werden).

3. Umsetzung der GEAS-Reform in der EU

Die Europäische Kommission hat einen gemeinsamen Durchführungsplan für die GEAS-Reform vorbereitet:

Im November 2025 hat die Europäische Kommission den ersten jährlichen Europäischen Asyl- und Migrationsbericht gemäß Art. 9 AMM-VO verabschiedet:

Der in Art. 57 Abs. 1 AMM-VO vorgesehene Durchführungsrechtsakt des Rates zur Einrichtung des Jährlichen Solidaritätspools wurde für das Jahr 2026 am 19. Dezember 2025 verabschiedet:

Am 29. Januar 2026 hat die Europäische Kommission die erste „fünfjährige Europäische Strategie für Asyl- und Migrationsmanagement“ vorgestellt (COM (2026) 45 fin.), die auf Grundlage von Art. 8 AMM-Verordnung erarbeitet wurde, eine Pressemitteilung der Kommission gibt es dazu auch.

4. Umsetzung der GEAS-Reform in Deutschland

Obwohl die meisten EU-Rechtsakte der GEAS-Reform in Form europäischer Verordnungen verabschiedet wurden, die in den EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar sind und keiner nationalen Umsetzung bedürfen, ist natürlich dennoch eine Art von Umsetzung erforderlich, und sei es nur, um die europäischen Regelungen mit den nationalen Behördenstrukturen in Übereinstimmung zu bringen.

Die Umsetzung der GEAS-Reform in zwei getrennten Gesetzgebungsvorhaben hat ihre Ursache übrigens darin, dass die in den Gesetzgebungsvorhaben vorgeschlagenen Änderungen im Bundesrat überwiegend nicht zustimmungsbedürftig sind (GEAS-Anpassungsgesetz), teilweise aber eben schon (GEAS-Anpassungsfolgegesetz), und die Bundesregierung die Mitwirkung (und das Veto-Recht) des Bundesrats offensichtlich auf ein Minimum beschränken wollte.

Sobald die beiden deutschen Umsetzungsgesetze verabschiedet sind und verkündet wurden, was vermutlich im November 2025 April 2026 passieren wird, wird es die HRRF-Textausgabe Deutsches Migrationsrecht wieder als gedruckte Ausgabe geben, aktualisiert und mit allen Änderungen, die sich aus der GEAS-Reform ergeben. Wie das genau aussehen wird, habe ich in einem Blog-Beitrag aufgeschrieben.

ISSN 2943-2871