Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Mai 2024 wird den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa verändern, zumindest in unzähligen Details, vermutlich aber jedenfalls auf einer faktischen Ebene auch im Grundsätzlichen.
Die GEAS-Reform soll ab dem 12. Juni 2026 anwendbar sein, so dass es langsam an der Zeit ist, sich mit ihr zu beschäftigen. Dieser Artikel zählt alle europäischen und deutschen Rechtsgrundlagen auf, die mit der GEAS-Reform und ihrer Umsetzung zu tun haben. Mehr Details (z.B. zum Inkrafttreten der Reform, zu ihrem räumlichen Anwendungsbereich und zu Übergangsbestimmungen) sowie Informationen über aktuelle Entwicklungen gibt es hier bei HRRF in einzelnen Blog-Beiträgen, die auf einer separaten Themen-Seite gesammelt werden.
1. Beschlossene EU-Rechtsakte
Die folgenden EU-Rechtsakte sind bereits beschlossen und Teil der GEAS-Reform. Alle diese EU-Rechtsakte (mit Ausnahme der EUAA-Verordnung und der AMM-Durchführungsverordnung) gibt es auch als praktische gedruckte HRRF-Textausgabe zur GEAS-Reform 2024.
- AMM-Verordnung – Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Asyl- und Migrationsmanagement, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1147 und (EU) 2021/1060 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013, berichtigt durch ABl. L, 2025/90929, 25.11.2025
- AMM-Durchführungsverordnung – Durchführungsverordnung (EU) 2025/2055 der Kommission vom 2. Oktober 2025 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates über Asyl- und Migrationsmanagement und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 der Kommission
- Qualifikationsverordnung – Verordnung (EU) 2024/1347 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des gewährten Schutzes, zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, berichtigt durch ABl. L, 2025/90926, 25.11.2025 und ABl. L, 2026/90016, 13.1.2026
- Asylverfahrensverordnung – Verordnung (EU) 2024/1348 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für internationalen Schutz in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU, berichtigt durch ABl. L, 2025/90922, 25.11.2025, geändert durch Verordnung (EU) 2026/463 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Februar 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 in Bezug auf die Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats und durch Verordnung (EU) 2026/464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Februar 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 in Bezug auf die Erstellung einer Liste sicherer Herkunftsländer auf Unionsebene
- Aufnahmerichtlinie – Richtlinie (EU) 2024/1346 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, berichtigt durch ABl. L, 2025/90931, 25.11.2025
- Grenzrückführungsverordnung – Verordnung (EU) 2024/1349 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Festlegung des Rückführungsverfahrens an der Grenze und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1148, berichtigt durch ABl. L, 2025/90927, 25.11.2025 und ABl. L, 2026/90093, 6.2.2026
- Krisenverordnung – Verordnung (EU) 2024/1359 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1147, berichtigt durch ABl. L, 2025/90921, 25.11.2025
- Resettlementverordnung – Verordnung (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Schaffung eines Unionsrahmens für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1147, berichtigt durch ABl. L, 2025/90930, 25.11.2025
- Screening-Verordnung – Verordnung (EU) 2024/1356 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817, berichtigt durch ABl. L, 2025/90927, 25.11.2025
- Screening-Konsistenz-Verordnung – Verordnung (EU) 2024/1352 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/816 und (EU) 2019/818 zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen
- Eurodac-Verordnung – Verordnung (EU) 2024/1358 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten zur effektiven Anwendung der Verordnungen (EU) 2024/1351 und (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2001/55/EG sowie zur Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, berichtigt durch ABl. L, 2025/90925, 25.11.2025
- EUAA-Verordnung – Verordnung (EU) 2021/2303 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010
Was übrigens das Thema der „korrekten“ Bezeichnung dieser EU-Rechtsakte betrifft, da gibt es keine Einigkeit: Offiziell sind nur die langen Titel der Rechtsakte, während alle Kurztitel und Abkürzungen vermutlich für längere Zeit nicht sonderlich einheitlich verwendet werden dürften. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im Entscheiderbrief 10/2025 erklärt, wie Kurztitel und Abkürzungen dort gehandhabt werden sollen.
2. Entwürfe für weitere EU-Rechtsakte
Nach der Reform ist vor der Reform. Die folgenden EU-Rechtsakte werden derzeit vorbereitet und werden die GEAS-Reform ergänzen (sofern sie denn verabschiedet werden).
- Vorschlag für eine Rückführungsverordnung vom 11. März 2025 (COM(2025) 101 final), eine Pressemitteilung der Europäischen Kommission zu diesem Vorschlag sowie Stand des Gesetzgebungsverfahrens. Der Rat hat am 10. Dezember 2025 einen Kompromissvorschlag zu diesem Entwurf veröffentlicht, das Europäische Parlament am 10. März 2026 seine Verhandlungsposition verabschiedet. Es gibt auch eine Ende März 2026 veröffentlichte Synopse von Kommissionsvorschlag sowie der beiden Verhandlungsvorschläge von Rat und Parlament (Ratsdokument 7545/26).
- Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 in Bezug auf die Erstellung einer Liste sicherer Herkunftsländer auf Unionsebene vom 16. April 2025 (COM(2025) 186 final) wurde im Februar 2026 von Rat und Parlament angenommen, die Verordnung wurde am 26. Februar 2026 im EU-Amtsblatt verkündet (siehe oben in Abschnitt 1).
- Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 in Bezug auf die Anwendung des Konzepts des „sicheren Drittstaats“ vom 20. Mai 2025 (COM(2025) 259 final) wurde im Februar 2026 von Rat und Parlament angenommen, die Verordnung wurde am 26. Februar 2026 im EU-Amtsblatt verkündet (siehe oben in Abschnitt 1).
3. Umsetzung der GEAS-Reform in der EU
Die Europäische Kommission hat einen gemeinsamen Durchführungsplan für die GEAS-Reform vorbereitet:
- Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gemeinsamer Durchführungsplan für das Migrations- und Asylpaket vom 12. Juni 2024 (COM(2024) 251 final)
- Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: Operative Checkliste und Liste der zu erlassenden Durchführungsrechtsakte und delegierten Rechtsakte der Kommission zur Durchführung des Migrations- und Asylpakets vom 12. Juni 2024 (SWD(2024) 251 final)
Im November 2025 hat die Europäische Kommission den ersten jährlichen Europäischen Asyl- und Migrationsbericht gemäß Art. 9 AMM-VO verabschiedet:
Der in Art. 57 Abs. 1 AMM-VO vorgesehene Durchführungsrechtsakt des Rates zur Einrichtung des Jährlichen Solidaritätspools wurde für das Jahr 2026 am 19. Dezember 2025 verabschiedet:
- Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2642 des Rates vom 19. Dezember 2025 zur Einrichtung des Jährlichen Solidaritätspools für 2026 (berichtigt in ABl. L, 2026/90030 vom 19. Januar 2026), eine Übersicht über das Abstimmungsverhalten der Mitgliedstaaten gibt es auch.
Am 29. Januar 2026 hat die Europäische Kommission die erste „fünfjährige Europäische Strategie für Asyl- und Migrationsmanagement“ vorgestellt (COM (2026) 45 fin.), die auf Grundlage von Art. 8 AMM-Verordnung erarbeitet wurde, eine Pressemitteilung der Kommission gibt es dazu auch.
4. Umsetzung der GEAS-Reform in Deutschland
Obwohl die meisten EU-Rechtsakte der GEAS-Reform in Form europäischer Verordnungen verabschiedet wurden, die in den EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar sind und keiner nationalen Umsetzung bedürfen, ist natürlich dennoch eine Art von Umsetzung erforderlich, und sei es nur, um die europäischen Regelungen mit den nationalen Behördenstrukturen in Übereinstimmung zu bringen.
- Nationaler Implementierungsplan (NIP) für Deutschland vom 20. Dezember 2024
- Referenten- und Regierungsentwürfe eines GEAS-Anpassungsgesetzes (Sommer 2025) sowie Stand des Gesetzgebungsverfahrens, der Bundesrat hat am 27. März 2026 beschlossen, den Vermittlungsausschuss nicht einzuberufen
- Referenten- und Regierungsentwürfe eines GEAS-Anpassungsfolgegesetzes (Sommer 2025) sowie Stand des Gesetzgebungsverfahrens, der Bundesrat hat am 27. März 2026 zugestimmt
Die Umsetzung der GEAS-Reform in zwei getrennten Gesetzgebungsvorhaben hat ihre Ursache übrigens darin, dass die in den Gesetzgebungsvorhaben vorgeschlagenen Änderungen im Bundesrat überwiegend nicht zustimmungsbedürftig sind (GEAS-Anpassungsgesetz), teilweise aber eben schon (GEAS-Anpassungsfolgegesetz), und die Bundesregierung die Mitwirkung (und das Veto-Recht) des Bundesrats offensichtlich auf ein Minimum beschränken wollte.
Sobald die beiden deutschen Umsetzungsgesetze verabschiedet sind und verkündet wurden, was vermutlich im November 2025 April 2026 passieren wird, wird es die HRRF-Textausgabe Deutsches Migrationsrecht wieder als gedruckte Ausgabe geben, aktualisiert und mit allen Änderungen, die sich aus der GEAS-Reform ergeben. Wie das genau aussehen wird, habe ich in einem Blog-Beitrag aufgeschrieben.

