Keine Verletzung von Art. 8 EMRK durch Ausweisung aus Dänemark nach 25-jährigem Aufenthalt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 30. November 2021 (Az. 40240/19, Avci gegen Dänemark) mehrheitlich keine Verletzung von Art. 8 EMRK darin gesehen, dass Dänemark den Beschwerdeführer in diesem Verfahren, der 1993 in Dänemark geboren wurde und dort 25 Jahre legal gelebt hat, nach Verbüßung einer Strafhaft ausgewiesen und abgeschoben sowie ein dauerhaftes Einreiseverbot verhängt hat. Der EGMR begründete dies damit, dass er nach dem Grundsatz der Subsidiarität lediglich prüfe, ob die nationalen Gerichte die Abwägung der Interessen des Betroffenen und des Staates anhand der vom EGMR aufgestellten Kriterien vorgenommen hätten, was hier der Fall gewesen sei. In einem Minderheitenvotum haben drei Richterinnen und Richter des EGMR eine Verletzung von Art. 8 EMRK angenommen und der Mehrheit des Gerichts eine Verletzung der vom EGMR entwickelten Kriterien zur Prüfung der Vereinbarkeit von Ausweisungen und Einreiseverboten mit der EMRK vorgeworfen.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871