Anforderungen an Darlegung einer Gehörsverletzung

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig erinnert in seinem Beschluss vom 8. Dezember 2021 (Az. 4 LA 222/19) daran, dass die Darlegung einer Gehörsverletzung im Asylverfahren nicht nur den schlüssigen Vortrag von Tatsachen erfordert, aus denen sich die Verletzung des rechtlichen Gehörs ergeben kann, sondern auch, dass die angegriffene Entscheidung auf dem geltend gemachten Gehörsverstoß beruht oder beruhen kann. Dieses in § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG nicht aufgeführte Beruhenserfordernis leite sich aus dem Begriff des rechtlichen Gehörs selbst ab, außerdem komme es auf die Auffassung des Verwaltungsgerichts von der Entscheidungserheblichkeit der betreffenden Tatsache an, da rechtliches Gehör nur hinsichtlich letztlich entscheidungserheblicher Tatsachen zu gewähren sei.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Menschenrechtskommissar des Europarats warnt vor menschenrechtlichen Risiken geplanter „Return Hubs“

    Dieser Beitrag wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht von Gianna Wollmann erarbeitet und von Katharina Stübinger redigiert. Bereits im Juni 2026 wurde hier über die Kritik unabhängiger Menschenrechtsexpert*innen an der geplanten EU-Rückführungsverordnung berichtet.[1] Nun hat sich auch der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, zu den geplanten „Return Hubs“… Weiterlesen..

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871