(Keine) Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aufgrund ehelicher Lebensgemeinschaft

Maßgeblich für die Feststellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft sei der bei beiden Eheleuten bestehende Wille, die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet tatsächlich herzustellen oder aufrechtzuerhalten, so das Oberverwaltungsgericht Saarlouis in seinem Beschluss vom 21. Dezember 2021 (Az. 2 B 257/21, 2 D 258/21), die Beweislast für das Bestehen dieses Herstellungswillens als einer inneren Tatsache trage der Ausländer. Dabei beginne die Mindestbestandszeit der ehelichen Lebensgemeinschaft bei einer Wiederbegründung der Lebensgemeinschaft nach einer aus der Sicht zumindest eines Ehegatten endgültigen und dauerhaften Trennung erneut zu laufen, so dass eine Addition oder Stückelung aus mehreren Teilzeiten vor und nach einer derartigen Trennung nicht zulässig sei.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Menschenrechtskommissar des Europarats warnt vor menschenrechtlichen Risiken geplanter „Return Hubs“

    Dieser Beitrag wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht von Gianna Wollmann erarbeitet und von Katharina Stübinger redigiert. Bereits im Juni 2026 wurde hier über die Kritik unabhängiger Menschenrechtsexpert*innen an der geplanten EU-Rückführungsverordnung berichtet.[1] Nun hat sich auch der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, zu den geplanten „Return Hubs“… Weiterlesen..

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871