Rechtswidrige Wohnungsdurchsuchungen bei Abschiebungsversuchen

Das Verwaltungsgericht Dresden hat einem Bericht zufolge mit Urteil vom 7. April 2022 Wohnungsdurchsuchungen bei Abschiebungsversuchen in Dresden für rechtswidrig erklärt. Die Polizei hatte sich anscheinend auf das Betretensrecht aus § 58 Abs. 5 AufenthG berufen, aber auch von vornherein vorgehabt, aktiv nach der abzuschiebenden Person zu suchen. Dies, so das VG, sei nach der maßgeblichen ex-ante-Sicht als Durchsuchung einzustufen, deren Voraussetzungen jedoch nicht vorgelegen hätten.

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ISSN 2943-2871