Das Verwaltungsgericht Dresden hat einem Bericht zufolge mit Urteil vom 7. April 2022 Wohnungsdurchsuchungen bei Abschiebungsversuchen in Dresden für rechtswidrig erklärt. Die Polizei hatte sich anscheinend auf das Betretensrecht aus § 58 Abs. 5 AufenthG berufen, aber auch von vornherein vorgehabt, aktiv nach der abzuschiebenden Person zu suchen. Dies, so das VG, sei nach der maßgeblichen ex-ante-Sicht als Durchsuchung einzustufen, deren Voraussetzungen jedoch nicht vorgelegen hätten.
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