Keine Dublin-Überstellung von vulnerablen Personen nach Spanien

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Gerichtsbescheid vom 1. April 2022 entschieden, dass eine alleinerziehende Mutter und ihre zwei minderjährigen Töchter nicht im Rahmen einer Dublin-Überstellung nach Spanien abgeschoben werden dürfen. Es gebe wesentliche Gründe für die Annahme, dass den Klägerinnen nach einer Überstellung nach Spanien eine menschenrechtswidrige Behandlung drohe, weil Asylverfahren und Aufnahmebedingungen für Asylsuchende in Spanien systemische Schwachstellen aufweisen würden. Die Klägerinnen seien vulnerable Personen, denen in Spanien Obdachlosigkeit drohe, außerdem hätten sie dort voraussichtlich keinen Zugang zu Sozialleistungen.

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ISSN 2943-2871