EGMR zu inhaftierten Migranten in der Ukraine

Mit einer am 20. Mai 2022 erlassenen vorläufigen Maßnahme hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Ukraine aufgefordert, zwei Migranten, die in Mykolajiw in der Nähe der Frontlinie inhaftiert sind, in ein sichereres Gebiet der Ukraine zu bringen. Die Migranten befinden sich offenbar in einer Art Abschiebungshaft, wie aus einem Bericht von Human Rights Watch vom 6. Mai 2022 hervorgeht.

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ISSN 2943-2871