Mit Urteil vom 25. August 2022 (Az. 36896/18, W.O. u.a. gg. Ungarn) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erneut entschieden, dass ein mehrmonatiger Aufenthalt in der Transitzone in Röszke, Ungarn, de facto einer Freiheitsentziehung gleichkommt und gegen Art. 5 EMRK verstößt. Außerdem hat der EGMR wegen der Aufenthaltsbedingungen in der Transitzone auch einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK festgestellt. Das Urteil ist eine Fortführung der Rechtsprechung des EGMR zu Transitzonen in Ungarn (s. Urteil vom 2. März 2021, Az. 36037/17, R.R. u.a. gg. Ungarn).
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