Keine Dublin-Überstellung nach Portugal

In einem von Rechtsanwalt Markus Wild erstrittenen Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 22. August 2022 (Az. 29 K 1634/21.A) hat das VG die Dublin-Überstellung einer syrischen Familie nach Portugal für unzulässig erklärt, weil die Familie in Portugal unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in eine Situation extremer materieller Not geraten würde und ihre elementarsten Bedürfnisse für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen könnte. Der Familie drohe in Portugal insbesondere Obdachlosigkeit, weil sie zwar einen gesetzlichen Anspruch auf eine Unterbringung habe, angesichts des extremen Mangels an Sozialwohnungen aber eine private Unterkunft anmieten müsste. Dies werde voraussichtlich daran scheitern, dass die Familie nicht in der Lage sein werde, die Miete auf Dauer zu zahlen.

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ISSN 2943-2871