Voraussetzungen einer Ermessensduldung für Vorgriffsregelung zum Chancen-Aufenthaltsrecht

In seinem Beschluss vom 6. Dezember 2022 (Az. 13 ME 270/22) hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einem Verfahren zu entscheiden, in dem es um einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Abschiebung im Vorfeld des neuen Chancen-Aufenthaltsrechts ging. Relevant war in dem Verfahren unter anderem die Voraussetzung der niedersächsischen Vorgriffs-Erlasslage, dass Betroffene sich am maßgeblichen Stichtag (1. Januar 2022) seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder gestattet im Bundesgebiet aufgehalten haben müssen, was das OVG für den Betroffenen verneinte. Er habe einen Antrag auf Verlängerung seiner studienbezogenen Aufenthaltserlaubnis in der Vergangenheit verspätet gestellt, die von der Ausländerbehörde gleichwohl und letztlich rechtsirrig ausgestellte Fiktionsbescheinigung sei unbeachtlich, weil keine Anhaltspunkte ersichtlich seien, dass die Behörde die gesetzlich nicht eingetretene Fortgeltungswirkung behördlich anordnen wollte. Das erstinstanzlich mit dem Verfahren befasste Verwaltungsgericht hatte noch darauf abgestellt, dass das Zweckwechselverbot des § 16b Abs. 4 S. 1 AufenthG mangels vorgesehener abweichender spezialgesetzlicher Regelung voraussichtlich auch bei Titeln nach § 104c AufenthG-E Geltung beanspruchen werde. Für das OVG war diese Frage nicht mehr entscheidungserheblich, es hielt es aber immerhin für möglich, dass § 104a AufenthG-E auch ohne gesonderte Regelung als eine lex specialis zu § 16b Abs. 4 S. 1 AufenthG anzusehen sein könnte.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Dublin und die Drittstaaten

    Zuletzt aktualisiert am

    Im großen HRRF-Jahresrückblick 2025 hatte ich kurz vor Weihnachten 2025 behauptet, dass Griechenland die Türkei seit März 2025 nicht mehr als sicheren Drittstaat für Schutzsuchende aus bestimmten Herkunftsstaaten betrachten würde. Ich wurde darauf hingewiesen, dass das so nicht stimme, weil…

  • Textausgabe Deutsches Migrationsrecht (nach der GEAS-Reform)

    Zuletzt aktualisiert am

    Es ist zu erwarten, dass der Deutsche Bundestag in den kommenden Wochen die beiden deutschen Umsetzungsgesetze zur GEAS-Reform von 2024 verabschieden wird, nämlich das GEAS-Anpassungsgesetz, und, gemeinsam mit dem Bundesrat, das GEAS-Anpassungsfolgengesetz. Diese Umsetzung wird zu umfangreichen Änderungen unter anderem…

  • GEAS-Reform 2024

    Zuletzt aktualisiert am

    Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Mai 2024 wird den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa verändern, zumindest in unzähligen Details, vermutlich aber jedenfalls auf einer faktischen Ebene auch im Grundsätzlichen. Die GEAS-Reform soll im Juni 2026 in Kraft…

ISSN 2943-2871