Flüchtlingsschutz für homosexuellen Asylsuchenden aus Jamaika

Mit Beschluss vom 15. Dezember 2022 (Az. 5 A 3052/20.A) hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtet, einem homosexuellen Asylsuchenden aus Jamaika die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Der VGH ging davon aus, dass in Jamaika eine Gruppenverfolgung homosexueller Männer drohe, die dort das Verfolgungsmerkmal der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe erfüllten. Männern, deren Homosexualität bedeutsamer Bestandteil ihrer sexuellen Identität sei, drohe gegenwärtig in Jamaika mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit landesweit Verfolgung durch nicht-staatliche Akteure, dabei sei nicht davon auszugehen, dass der jamaikanische Staat ausreichenden Schutz biete.

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ISSN 2943-2871