Zuständigkeit für Anordnung auf Herausgabe von Datenträgern zur Identitätsfeststellung

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hält in seinem Beschluss vom 23. November 2022 (Az. 12 S 3213/21) die Frage der richtigen Ermächtigungsgrundlage für eine Anordnung der Herausgabe von Datenträgern und Zugangsdaten durch die Ausländerbehörde nach unanfechtbar abgeschlossenem Asylverfahren für offen und hat es abgelehnt, die vom Verwaltungsgericht angeordnete aufschiebende Wirkung einer Klage gegen eine solche Anordnung aufzuheben. In dem Verfahren war der Betroffene durch eine Anordnung des Regierungspräsidiums Tübingen dazu verpflichtet worden, alle in seinem Besitz befindlichen Datenträger, die für die Feststellung seiner Identität und Staatsangehörigkeit und für die Feststellung und Geltendmachung einer Rückführungsmöglichkeit in einen anderen Staat von Bedeutung sein können (z.B. Mobiltelefon, SIM-Karten, Tablet, Kamera, USB-Stick, SD-Karten, Notebook), sowie das dazugehörige Zubehör auszuhändigen und zu überlassen sowie die erforderlichen Zugangsdaten mitzuteilen. Die Anordnung war auf § 48 Abs. 3 Satz 1 AufenthG gestützt, das Verwaltungsgericht hielt dies für falsch und ging davon aus, dass sie auf §§ 15, 15a AsylG hätte gestützt werden müssen, für deren Vollzug das Regierungspräsidium Tübingen jedoch nicht zuständig sei. Die Frage, welche Ermächtigungsgrundlage heranzuziehen sei, wenn die Ausländerbehörde gegenüber einem abgelehnten Asylbewerber die Herausgabe von Datenträgern und Zugangsdaten anordnen will, werfe schwierige und bislang ungeklärte Auslegungsfragen auf, so der VGH, und sei entsprechend im Hauptsacheverfahren zu klären.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871