(Nur) subsidiärer Schutz für Frauen im Nationaldienst in Eritrea

Weder die Einberufung zum Nationaldienst in Eritrea noch eine Bestrafung oder andere drohende Maßnahmen wegen Entziehung vom Nationaldienst knüpfen an ein flüchtlingsschutzrelevantes Merkmal an, meint das Oberverwaltungsgericht Bremen in seinem Beschluss vom 24. Januar 2023 (Az. 1 LA 200/21). Nach der bestehenden Erkenntnislage bestehe zwar eine beachtliche Wahrscheinlichkeit dafür, dass Frauen im militärischen Teil des Nationaldienstes von sexuellen Übergriffen betroffen seien, so dass subsidiärer Schutz, nicht aber die Zuerkennung von Flüchtlingsschutz in Betracht komme, weil Frauen im Nationaldienst keine bestimmte soziale Gruppe im Sinne von § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG bildeten.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871