Italienisches Dekret zur Erschwerung der Seenotrettung ist rechtswidrig

Ein italienisches Gericht in Catania (Sizilien) hält in seinem Beschluss vom 6. Februar 2023 (Az. 14232/2022) ein italienisches Dekret vom 4. November 2022 für rechtswidrig, das es dem Rettungsschiff Humanity 1 untersagte, andere als in einer Notlage befindliche gerettete Schiffbrüchige in italienischen Häfen von Bord zu bringen. Das Dekret verletze insbesondere Italiens Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention.

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ISSN 2943-2871