In zwei Entscheidungen vom 26. April 2023 (Az. 202207368/1 und 202300521/1) hat der niederländische Staatsrat (Raad van State) entschieden, dass Schutzsuchende derzeit nicht im Dublin-Verfahren von den Niederlanden nach Italien überstellt werden dürfen, weil die italienischen Behörden aufgrund fehlender Aufnahmeeinrichtungen keine Unterbringung anbieten. Ohne Unterbringung bestehe die reale Gefahr, dass die Betroffenen ihre wichtigsten Grundbedürfnisse nicht befriedigen könnten, was ihre Menschenrechte verletzen würde. Der niederländische Staatsrat hat zu diesen Urteilen auch eine Pressemitteilung veröffentlicht.
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