Flüchtlingsschutz bei drohender Einberufung in russischen Wehrdienst

Einem gesunden tschetschenischen Mann droht in Russland Zwangsrekrutierung für einen völkerrechtswidrigen Kampfeinsatz in der Ukraine, sagt das Verwaltungsgericht Halle (Saale) in seinem Urteil vom 27. April 2023 (Az. 5 A 299/21 HAL), und hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.

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ISSN 2943-2871