Bundesverwaltungsgericht schränkt Familienschutz ein

Das Bundesverwaltungsgericht weist in einer Pressemitteilung vom 9. November 2023 auf sein noch nicht im Volltext vorliegendes Urteil vom 11. Oktober 2023 (Az. 1 C 35.22) hin, in dem es entschieden hat, dass mit dem Tod eines Stammberechtigten dessen Asylberechtigung und Flüchtlingseigenschaft im Sinne von § 73a Satz 2 und 3 AsylG erlösche. Das Erlöschen infolge des Eintritts des Todes sei eine Selbstverständlichkeit, deren ausdrückliche gesetzliche Regelung weder der Rechtskundige noch der juristische Laie erwarte. Als Folge dieses Erlöschens dürfe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den asyl- oder flüchtlingsrechtlichen Schutz für Familienangehörige widerrufen, deren Schutzstatus vom verstorbenen Stammberechtigten abgeleitet sei.

In einer Pressemitteilung vom 15. November 2023 weist das Bundesverwaltungsgericht auf sein Urteil vom selben Tag hin (Az. 1 C 7.22), dessen Volltext ebenso noch nicht vorliegt und in dem es entschieden hat, dass Familienangehörige eines erst nach der Ausreise aus dem Verfolgerstaat geborenen Kindes, dem in Deutschland die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden ist, keinen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 26 AsylG haben. Das gelte auch dann, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft der Eltern oder auch die gesamte Familie mit Ausnahme des Stammberechtigten bereits im Verfolgerstaat bestanden habe.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Newsletter

  • Fortdauernde Flucht

    Ein allgemeiner Erfahrungssatz besagt, dass man zu jeder migrationsrechtlichen Frage Entscheidungen von mindestens zwei Gerichten finden kann, in denen zu dieser Frage gegensätzliche Rechtsauffassungen vertreten werden. Das Verwaltungsgericht Berlin probiert in dieser Woche aus, ob man das nicht auch innerhalb des Gerichts hinkriegt: Die 37. Kammer…

    Weiterlesen..

  • Contra mundum

    Es geht in dieser Woche um die vom französischen Asylgerichtshof angenommene Gruppenverfolgung von Palästinensern im Gazastreifen, um Gefahren in der Zentral- und Westukraine, die das Verwaltungsgericht Berlin für nicht beachtlich hält, und um mögliche Kampfeinsätze in der Ukraine als Gefahr für russische Wehrpflichtige, über die sich…

    Weiterlesen..

  • Schwierige Verhältnisse

    Die Rechtsprechung im Asyl- und Migrationsrecht wird gefühlt auch jede Woche politischer. Das liegt wohl weniger an den Gerichten als vielmehr an der neuen Bundesregierung, die mit juristisch zweifelhaftem Aktionismus aufwartet und aufwarten lässt. In dieser Woche geht es dementsprechend um Zurückweisungen, die vielleicht gar keine…

    Weiterlesen..

  • Fiktiver Aufenthalt

    Was tut die italienische Regierung mit einem leerstehenden Migrationszentrum in Albanien, in dem sie keine Schutzsuchenden unterbringen (d.h. inhaftieren) kann, weil die italienischen Gerichte Einwände haben? Sie widmet das Zentrum einfach in eine Abschiebungshaftanstalt um. Ärgerlich nur aus Sicht der Regierung, dass die italienischen Gerichte schon…

    Weiterlesen..

  • Restriktivere Handhabung

    Mal wieder eine Dublin-Woche im HRRF-Newsletter, in der darum geht, ob die Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils einem neuen Dublin-Bescheid im Wege steht (ja), ob Dublin-Überstellungsfristen durch gerichtlichen Eilrechtsschutz unterbrochen werden (man ist sich nicht einig) und ob Schutzberechtigten in Griechenland Menschenrechtsverletzungen drohen (man ist sich ebenfalls…

    Weiterlesen..

ISSN 2943-2871