Befreiung vom Bebauungsplan bei temporärer Gemeinschaftsunterkunft

In seinem Beschluss vom 19. Juni 2025 (Az. 2 B 1214/25 SN) erläutert das Verwaltungsgericht Schwerin einer mecklenburgischen Gemeinde, dass der Landkreis sich über bestimmte Festsetzungen in Bebauungsplänen hinwegsetzen darf, wenn er eine temporäre Gemeinschaftsunterkunft für Schutzsuchende errichten will. Die betroffene Gemeinde hatte sich in ihrer Planungshoheit verletzt gesehen und diverse andere Hinderungsgründe vorgebracht.

Die Gemeinde war in ihrer Argumentation gegen die Errichtung der Gemeinschaftsunterkunft recht kreativ und äußerte etwa, dass die Schutzsuchenden durch den Lärm eines benachbarten Sportplatzes gestört würden. Außerdem würden im Landkreis gar keine Plätze für die Unterbringung von Flüchtlingen benötigt, weil aufgrund der aktuellen politischen Entwicklungen mit einer restriktiveren Handhabung des Asylrechts und mit einer rigideren Praxis bei Abschiebungen zu rechnen sei und sich voraussichtlich rasche Entwicklungen in Bezug auf eine Beendigung des Krieges in der Ukraine abzeichneten, so dass Geflüchtete möglicherweise alsbald in ihre Heimat zurückkehren könnten.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Newsletter

  • Fortdauernde Flucht

    Ein allgemeiner Erfahrungssatz besagt, dass man zu jeder migrationsrechtlichen Frage Entscheidungen von mindestens zwei Gerichten finden kann, in denen zu dieser Frage gegensätzliche Rechtsauffassungen vertreten werden. Das Verwaltungsgericht Berlin probiert in dieser Woche aus, ob man das nicht auch innerhalb des Gerichts hinkriegt: Die 37. Kammer…

    Weiterlesen..

  • Contra mundum

    Es geht in dieser Woche um die vom französischen Asylgerichtshof angenommene Gruppenverfolgung von Palästinensern im Gazastreifen, um Gefahren in der Zentral- und Westukraine, die das Verwaltungsgericht Berlin für nicht beachtlich hält, und um mögliche Kampfeinsätze in der Ukraine als Gefahr für russische Wehrpflichtige, über die sich…

    Weiterlesen..

  • Schwierige Verhältnisse

    Die Rechtsprechung im Asyl- und Migrationsrecht wird gefühlt auch jede Woche politischer. Das liegt wohl weniger an den Gerichten als vielmehr an der neuen Bundesregierung, die mit juristisch zweifelhaftem Aktionismus aufwartet und aufwarten lässt. In dieser Woche geht es dementsprechend um Zurückweisungen, die vielleicht gar keine…

    Weiterlesen..

  • Fiktiver Aufenthalt

    Was tut die italienische Regierung mit einem leerstehenden Migrationszentrum in Albanien, in dem sie keine Schutzsuchenden unterbringen (d.h. inhaftieren) kann, weil die italienischen Gerichte Einwände haben? Sie widmet das Zentrum einfach in eine Abschiebungshaftanstalt um. Ärgerlich nur aus Sicht der Regierung, dass die italienischen Gerichte schon…

    Weiterlesen..

  • Restriktivere Handhabung

    Mal wieder eine Dublin-Woche im HRRF-Newsletter, in der darum geht, ob die Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils einem neuen Dublin-Bescheid im Wege steht (ja), ob Dublin-Überstellungsfristen durch gerichtlichen Eilrechtsschutz unterbrochen werden (man ist sich nicht einig) und ob Schutzberechtigten in Griechenland Menschenrechtsverletzungen drohen (man ist sich ebenfalls…

    Weiterlesen..

ISSN 2943-2871