Erfolgsaussichten einer Staatshaftungsklage wegen Informationsweitergabe an ausländischen Staat

Die tagesschau hatte bereits Ende Mai 2021 über einen Beschluss des Berliner Verfassungsgerichtshofs (VerfGH) berichtet, der einer Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für eine Staatshaftungsklage gegen den deutschen Staat stattgegeben hatte. In dem Verfahren geht es inhaltlich um eine mögliche Mitverantwortung Deutschlands für mutmaßliche Folter in Marokko. Nunmehr liegt auch die schriftliche Begründung der Entscheidung (Az. 16/20) des VerfGH vor. Laut dem VerfGH habe die beabsichtigte Staatshaftungsklage nicht nur entfernte Erfolgsaussichten, da sie von schwierigen und strittigen Rechts- und Tatsachenfragen abhinge. In einem solchen Fall dürfe die Sachentscheidung nicht faktisch in das Prozesskostenhilfeverfahren vorverlagert werden, weil dies den finanziell unbemittelten Kläger in seinem Recht auf Rechtsschutzgleichheit aus Art. 10 Abs. 1 der Berliner Verfassung verletze.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871