In einer Pressemitteilung vom 24. Januar 2022 berichtet das Verwaltungsgericht Schleswig von seinen Entscheidungen in drei Verfahren (Az. 1 B 10001/21, 1 B 10002/21 und 1 B 10003/21), in denen es die Eilanträge einer ursprünglich aus Armenien stammenden und seit 1998 in Deutschland lebenden Familie gegen die Rücknahme ihrer Niederlassungserlaubnisse und die Androhung ihrer Abschiebung überwiegend abgelehnt hat. Die Eltern hätten ihren Aufenthalt in Deutschland durch arglistige Täuschung erlangt; würde ein solches Verhalten ohne Konsequenzen bleiben, schaffe man Anreize zur Rechtsverletzung, diskriminiere rechtstreues Verhalten und untergrabe damit die Wirksamkeit der Rechtsordnung, so das Gericht. Über den Antrag der Tochter auf Erteilung einer Duldung während des Verfahrens über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hat das Gericht positiv entschieden.
Schreibe einen Kommentar