Das Verwaltungsgericht Köln zerpflückt in seinem Beschluss vom 28. November 2022 (Az. 22 L 1842/22.A) einen Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, in dem ein Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde. Der Bescheid würdige den Vortrag des Betroffenen nur teilweise und leite das Offensichtlichkeitsurteil aus Umständen ab, die regelmäßig nur eine einfach unbegründete Ablehnung eines Asylantrags rechtfertigen, etwa aus der angenommenen fehlenden Glaubhaftigkeit des Vortrags des Antragstellers und aus dem angenommenen fehlenden Kausalzusammenhang zwischen vorgetragener Verfolgung und der Ausreise des Betroffenen.
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