In seinem Urteil vom 19. Januar 2023 (Az. 1 C 1.22) hat das Bundesverwaltungsgericht offenbar die prozessualen Anforderungen geklärt, die an die Annahme einer „starken Vermutung“ für die Verknüpfung einer Verweigerung von Militärdienst mit einem Verfolgungsgrund zu stellen sein sollen. Das Urteil, zu dem derzeit lediglich eine Pressemitteilung des Gerichts vorliegt, geht davon aus, dass es für die Annahme einer solchen starken Vermutung nicht ausreicht, wenn die Voraussetzungen des Flüchtlingsschutzes auf einer „diffusen Tatsachengrundlage“ und unter Unterschreitung des Regelbeweismaßes der vollen richterlichen Überzeugungsgewissheit bejaht werden. Vor diesem Hintergrund hat das BVerwG 26 Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aufgehoben und die Verfahren zurückverwiesen.
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