Mit Beschluss vom 5. April 2022 (Az. XIII ZB 41/21) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Behörde sich gerade in der Sondersituation der Coronavirus-Pandemie ermessensfehlerfrei für eine Rückführung mit Sammelchartern entscheiden durften, auch wenn dies zu längerer Abschiebungshaft führte, dass die Behörde aber bei einer Haftdauer von knapp 12 Wochen hätte prüfen müssen, ob eine frühere unbegleitete Flugüberstellung möglich gewesen wäre.
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