In seinem Beschluss vom 8. Februar 2023 (Az. 3 L 825/22) hat das Verwaltungsgericht Dresden in einem Eilverfahren die Ausländerbehörde zur Erteilung von Duldungen an einen ausreisepflichtigen Betroffenen verpflichtet, der möglicherweise vom Chancen-Aufenthaltsrecht profitieren wird. Die Ausländerbehörde hatte dem Betroffenen in Hinblick auf eine bevorstehende Abschiebung seit Sommer 2022 keine Duldungen mehr erteilt, abgeschoben wurde er jedoch nicht. In einem solchen Fall, so das VG, wären erneut Duldungen zu erteilen gewesen. Außerdem komme es für das Chancen-Aufenthaltsrecht nicht maßgeblich auf das Innehaben einer Duldung an, sondern auf das Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen für eine Duldung.
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