Asylgerichtliche Konzentration in Hessen

Das hessische Justizministerium informiert in einer Pressemitteilung vom 12. Dezember 2023 darüber, dass in Hessen ab dem 1. Januar 2024 neu eingehende asylgerichtliche Verfahren, die sichere Herkunftsstaaten oder Herkunftsstaaten mit einem geringen Fallaufkommen betreffen, beim Verwaltungsgericht Gießen konzentriert werden. Die Zuständigkeitskonzentration soll mit Ausnahme von Flughafenverfahren und der zehn großen Herkunftsstaaten einheitlich für alle neu eingehenden gerichtlichen Asylverfahren gelten, unabhängig davon, wo in Hessen die betroffenen Ausländerinnen und Ausländer ihren Aufenthalt zu nehmen haben. Durch die Verordnung werden die Verfahren dem Verwaltungsgericht Gießen auf Ebene der örtlichen Zuständigkeit nach § 52 Nr. 2 Satz 4 der Verwaltungsgerichtsordnung zugewiesen.

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ISSN 2943-2871