Mit Antwort vom 17. Juni 2022 (BT-Drs. 20/2309) hat die Bundesregierung eine Kleine Anfrage im Bundestag beantwortet, in der es um Asylstatistik und asylgerichtliche Verfahren geht. Neben zahlreichen Zahlenangaben zu asylgerichtlichen Entscheidungen enthält die Antwort auch Ausführungen über die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 7. November 2013 (Rs. C-199/12 bis C-201/12) und des Urteils des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 18. November 2021 (Az. 3 K 1759/20.A) zu Verfolgung wegen der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität und des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Januar 2021 (Rs. C-441/19) zu Rückkehrentscheidungen gegen unbegleitete Minderjährige. Mit Stand 31. März 2022 waren in Deutschland insgesamt 138.497 asylgerichtliche Verfahren anhängig, das sind etwa 11% weniger als am 30. September 2021.
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