Mit Antwort vom 12. Oktober 2022 (BT-Drs. 20/4019) hat die Bundesregierung eine Kleine Anfrage im Bundestag beantwortet, in der es um Asylstatistik und asylgerichtliche Verfahren im ersten Halbjahr 2022 geht. Neben zahlreichen Zahlenangaben zu asylgerichtlichen Entscheidungen enthält die Antwort auch Angaben zu Verwaltungsgerichten, die in asylgerichtlichen Verfahren in Bezug auf 15 Hauptherkunftsländer von Schutzsuchenden besonders geringe Aufhebungsquoten haben. Für Schutzsuchende aus Afghanistan etwa waren demnach im ersten Halbjahr 2022 die Verwaltungsgerichte Würzburg, Augsburg, Ansbach, Leipzig und Kassel besonders schlechte Adressen, für Schutzsuchende aus dem Iran die Verwaltungsgerichte Darmstadt, Berlin und Gelsenkirchen. Mit Antwort vom 16. Oktober 2022 (BT-Drs. 20/4197) auf eine weitere Kleine Anfrage hat die Bundesregierung ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Halbjahr 2022 zu Dublin-Verfahren vorgelegt, die unter anderem Angaben zu erfolgreichen gerichtlichen Eilanträgen gegen Dublin-Überstellungen enthält. Danach gab es etwa im Jahr 2021 erfolgreiche Eilanträge gegen Überstellungen in alle Dublin-Staaten außer Estland, Island, Luxemburg und Zypern.
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