Mit Antwort vom 28. Februar 2023 (BT-Drs. 20/5868) hat die Bundesregierung eine Kleine Anfrage im Bundestag beantwortet, in der es unter anderem um asylgerichtliche Statistiken zu Dublin-Verfahren im Jahr 2022 ging. Danach sind vor deutschen Verwaltungsgerichten im Zeitraum von Januar bis November 2022 insgesamt 8.750 gerichtliche Entscheidungen zu Eilanträgen in Dublin-Verfahren ergangen, die meisten davon zu Italien (2.719 Entscheidungen), Polen (956 Entscheidungen) und Kroatien (682 Entscheidungen). Eine Erfolgsquote gerichtlicher Eilanträge von mehr 50 % gab es zu Griechenland (100 %, allerdings nur zwei Entscheidungen), Ungarn (73,7 %) sowie Litauen (50,4 %).
Schreibe einen Kommentar