Mit Antwort vom 5. September 2023 (BT-Drs. 20/8222) hat die Bundesregierung eine Kleine Anfrage im Bundestag beantwortet, in der es um Asylstatistik und asylgerichtliche Verfahren für die Jahre 2022 und 2023 geht. Wie üblich enthält die Antwort, diesmal auf 69 Seiten nur für den asylgerichtlichen Teil, zahlreiche (zahllose) statische Daten zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen für das Jahr 2022 und die ersten Monate des Jahres 2023. So sind etwa beim Bundesverwaltungsgericht nur noch 19 statt wie noch im Januar (siehe BT-Drs. 20/5709 vom 17. Februar 2023) 45 asylgerichtliche Verfahren anhängig. Die meisten Verfahren, nämlich 9.714, sind nach wie vor beim Verwaltungsgericht Berlin anhängig (im Januar noch 9.883 Verfahren anhängig). Die Entscheidungspraxis des Verwaltungsgerichts Gera wird einer besonders detaillierten statistischen Auswertung unterzogen, außerdem teilt die Bundesregierung mit, dass sie die Berechnung von Schutzquoten unter Einbeziehung von Gerichtsentscheidungen für „nicht zielführend“ hält (S. 7). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge will in Umsetzung des Beschlusses des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Februar 2023 (Rs. C-484/22), in dem es um die Berücksichtigung von Kindeswohl und von familiären Bindungen von Minderjährigen vor Erlass einer Rückkehrentscheidung ging, künftig eine „vertiefte Sachverhaltsaufklärung“ durchführen und die §§ 34, 35 AsylG in solchen Fällen nicht mehr anwenden (S. 22f.).
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