Das Verwaltungsgericht Düsseldorf meint in seinem Gerichtsbescheid vom 29. März 2023 (Az. 12 K 846/23.A), dass eine ältere behandlungsbedürftige Frau, deren Tochter legal in Deutschland lebt, nicht im Rahmen einer Dublin-Überstellung nach Kroatien abgeschoben werden darf. Sie sei zum einen eine abhängige Person im Sinne von Art. 16 Dublin-III-Verordnung, außerdem drohe ihr aufgrund ihres Alters und ihrer Krankheiten in Kroatien eine Verelendung und damit eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 3 EMRK und Art. 4 GRCh. Über die Entscheidung berichtet RA Marcel Keienborg in seinem Blog.
Schreibe einen Kommentar