Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 17. August 2022 eine vorläufige Maßnahme im Verfahren N.H. u.a. gegen Griechenland (Az. 39505/22) erlassen, die es der griechischen Regierung verbietet, insgesamt 49 syrische und türkische Beschwerdeführer aus Griechenland abzuschieben, und sie dazu verpflichtet, die Beschwerdeführer zu versorgen. Die Betroffenen sollen sich laut einem NGO-Bericht seit dem 14. August 2022 auf einer Insel im Evros-Fluss aufhalten, der die Grenze zwischen Griechenland und der Türkei bildet. Es handelt sich bei den Beschwerdeführern offenbar nicht um die Geflüchteten, die sich laut Medienberichten wochenlang auf einer Insel in dem Fluss aufgehalten haben und zu denen der EGMR bereits Ende Juli eine vorläufige Maßnahme erlassen haben soll, die die griechische Regierung aber mit der Begründung nicht beachtet haben soll, dass die Betroffenen sich nicht auf griechischem Gebiet befänden.
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