Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte berichtet in einer Pressemitteilung vom 1. Juni 2023 darüber, dass er in 1350 Verfahren vorläufige Maßnahmen aufgehoben hat, die er im Zeitraum zwischen Oktober 2022 und April 2023 gegen Belgien erlassen hatte, weil Asylsuchende in Belgien keine Unterkunft und Verpflegung erhalten hatten. In diesen 1350 Verfahren hätten die Antragsteller die Verfahren nicht weiter verfolgt, in weiteren 312 Verfahren blieben die vorläufigen Maßnahmen jedoch in Kraft.
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