Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat belgischen Behörden in seinem Urteil vom 18. Juli 2023 (Az. 49255/22, Camara gegen Belgien) systematisches Versagen vorgeworfen, weil sie in der zweiten Jahreshälfte 2022 nationale Gerichtsurteile, die den belgischen Staat zur Bereitstellung von Wohnraum für Schutzsuchende verpflichtet hatten, nicht umgesetzt hätten. Es habe sich nicht um eine bloße Verzögerung von Seiten der belgischen Behörden gehandelt, sondern um eine klare Weigerung, verbindliche Gerichtsurteile zu befolgen, was gegen Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren) verstoßen habe. Der EGMR hat zu dieser Entscheidung auch eine Pressemitteilung veröffentlicht.
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