Die tagesschau hatte bereits Ende Mai 2021 über einen Beschluss des Berliner Verfassungsgerichtshofs (VerfGH) berichtet, der einer Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für eine Staatshaftungsklage gegen den deutschen Staat stattgegeben hatte. In dem Verfahren geht es inhaltlich um eine mögliche Mitverantwortung Deutschlands für mutmaßliche Folter in Marokko. Nunmehr liegt auch die schriftliche Begründung der Entscheidung (Az. 16/20) des VerfGH vor. Laut dem VerfGH habe die beabsichtigte Staatshaftungsklage nicht nur entfernte Erfolgsaussichten, da sie von schwierigen und strittigen Rechts- und Tatsachenfragen abhinge. In einem solchen Fall dürfe die Sachentscheidung nicht faktisch in das Prozesskostenhilfeverfahren vorverlagert werden, weil dies den finanziell unbemittelten Kläger in seinem Recht auf Rechtsschutzgleichheit aus Art. 10 Abs. 1 der Berliner Verfassung verletze.
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