Erniedrigende Behandlung von alleinstehenden Frauen mit Kleinkindern in Indien

Eine alleinerziehende Frau mit kleinen Kindern, die sich von ihrem Ehemann getrennt hat, wird in Indien aufgrund der gesellschaftlich verwurzelten Vorurteile ihr gegenüber keine Möglichkeit haben, für sich und ihre Kinder eine eigene bescheidene Existenz aufzubauen, sagt das Verwaltungsgericht Magdeburg in seinem Urteil vom 9. Oktober 2023 (Az. 5 A 40/22 MD) und hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtet, subsidiären Schutz zuzuerkennen. Aufgrund tief verwurzelter sozialer Traditionen bleibe die soziale Realität von Frauen in Indien von systematischer Benachteiligung und Diskriminierung bestimmt. Materielle Benachteiligung, Ausbeutung, Unterdrückung und fehlende sexuelle Selbstbestimmung prägten häufig den Alltag von Frauen. Gewalt, Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe gegen Frauen seien in Indien in nahezu allen Landesteilen und quer durch alle gesellschaftlichen Schichten weiterhin ein großes Problem.

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ISSN 2943-2871