EU-Rückführungsrichtlinie verbietet Geldbuße nicht

Mit Urteil vom 3. März 2022 (Rs. C-409/20) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die EU-Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG einer nationalen Regelung, die den illegalen Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats zunächst mit einer Geldbuße ahndet, im Prinzip nicht entgegensteht. Der EuGH verweist im Wesentlichen auf seine bisherige Rechtsprechung, in der er auch bereits 2015 über die Europarechtskonformität der hier streitgegenständlichen Vorschrift des spanischen Rechts zu entscheiden hatte. Das damals vorlegende Gericht hatte diese Vorschrift anders geschildert als das nun vorliegende Gericht, was den EuGH immerhin zu einer kurzen Bemerkung über solche Interpretationsunterschiede in Vorabentscheidungsverfahren bewegt hat.

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ISSN 2943-2871