Familiennachzug bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte

Der VGH Mannheim hat in seinem Beschluss vom 17. August 2021 (Az. 11 S 42/20) das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte im Sinne von § 36 Abs. 2 AufenthG und einen daraus folgenden Anspruch auf Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen zum Familiennachzug in einem Fall bejaht, in dem es um pflegebedürftige nahe Verwandte eines in Deutschland lebenden Ausländers ging. Dabei sei es nicht erheblich, ob es sich um Mitglieder der Kernfamilie des Ausländers handele, ob die häusliche Pflege der Kläger vollständig durch Dritte erbracht werden könnte und ob dies auch im Heimatland der Kläger möglich wäre.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871