Fehlendes Belehrungserfordernis ist Redaktionsversehen des Gesetzgebers

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim geht in seinem Beschluss vom 5. April 2023 (Az. 12 S 1936/22) davon aus, dass das in § 54 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. b) AufenthG enthaltene Belehrungserfordernis sich auch auf den Ausweisungstatbestand des § 54 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a) AufenthG bezieht und insoweit von einem Redaktionsversehen des Gesetzgebers auszugehen ist. Zwar sei die im Bundesanzeiger-Verlag veröffentlichte Gesetzesfassung in Wortlaut und Satzstruktur identisch mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 25. Februar 2015, jedoch sei die abweichend von der Gestaltung der Vorgängerregelung vorgenommene Entfernung des Absatzes bzw. Absatzzeichens nach dem ersten Halbsatz in § 54 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. b), die bei einem systematischen Verständnis der Norm eine Änderung dahingehend bewirke, dass sich das Belehrungserfordernis nur noch auf die Regelung in Buchstabe b) beziehe, vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt gewesen. Dieser sei ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfs vielmehr davon ausgegangen, dass die nunmehrige Regelung derjenigen des § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG a.F. entspreche.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Newsletter

  • Verbleibende Spielräume

    Der in dieser Einleitung zur Verfügung stehende Platz soll heute ausnahmsweise nicht dazu verwendet werden, um auf die (zahlreichen) wichtigen Entscheidungen der Woche hinzuweisen. Stattdessen geht es um die HRRF-Website, die in dieser Woche nicht nur sozusagen runderneuert wurde, damit sie noch mehr Inhalte und viele…

    Weiterlesen..

  • Herausragende Bedeutung

    Das Bundesverfassungsgericht legt nach und rügt erneut einen Grundrechtsverstoß bei der Anordnung von Abschiebungshaft, während der Bundesgerichtshof bei der Anordnung von Abschiebungshaft in einem anderen Verfahren eher großzügige Standards anwendet. Daneben geht es in dieser Woche um eine willkürliche Kostenentscheidung eines Sozialgerichts, ein beim Europäischen Gerichtshof…

    Weiterlesen..

  • Rechtsstaatliche Gesichtspunkte

    In den HRRF-Newsletter haben es diese Woche gleich drei aktuelle Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts geschafft, in denen es um rechtswidrige Abschiebungen und verweigerte Akteneinsicht, um gerichtliche Benachrichtigungspflichten bei der Anordnung von Abschiebungshaft und um die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch in Eilverfahren geht. Der Verwaltungsgerichtshof München nimmt derweil…

    Weiterlesen..

  • Praktische Wirksamkeit

    So richtig viel war nicht los in der flüchtlingsrechtlichen Rechtsprechung in dieser Woche (bitte senden Sie gerne aktuelle Entscheidungen ein!), ein wenig dann aber doch. Es geht unter anderem um die nunmehr vom Europäischen Gerichtshof entschiedene Frage, ob ein aus dem EU-Primärrecht abgeleitetes Aufenthaltsrecht von der…

    Weiterlesen..

  • Kompetentes Personal

    Der Europäische Gerichtshof hat es schon wieder getan und räumt mit der Gewohnheit offenbar vieler nationaler Asylbehörden auf, die Fristen zur Entscheidung über Asylanträge fast schon regelhaft von sechs auf 15 Monate zu verlängern. Das Verwaltungsgericht Stade mahnt derweil eine qualifizierte Auseinandersetzung mit ausländischen Flüchtlingsanerkennungen an,…

    Weiterlesen..

ISSN 2943-2871