Fluchtgefahr bei Asylantragstellung in anderem Dublin-Staat

Der Bundesgerichtshof gibt in seinem Beschluss vom 31. August 2021 (Az. XIII ZB 35/19) Anhaltspunkte vor, wann Fluchtgefahr bei vorheriger Asylantragstellung in einem anderen Dublin-Staat (§ 2 Abs. 14 AufenthG) anzunehmen sein kann und wann nicht. Soweit die Umstände der Feststellung des Betroffenen im Bundesgebiet konkret darauf hindeuteten, so der BGH, dass dieser den zuständigen Mitgliedstaat in absehbarer Zeit nicht aufsuchen wolle, und diese Umstände ein Indiz für Fluchtgefahr begründeten, werde dieser Anhaltspunkt durch die Einleitung eines Asylverfahrens in Deutschland nicht gegenstandslos, allerdings könne im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtwürdigung Fluchtgefahr zu verneinen sein, wenn die Reise einen Mitgliedstaat zum Ziel habe, der für die Prüfung des Asylantrags zuständig sein könne. Das kann etwa der Fall sein, wenn im Zielstaat bereits Familienangehörige leben, insofern ist die Entscheidung hilfreich, weil sie darauf hinweist, dass stets eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls vorzunehmen ist.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871