Mit Urteil vom 5. November 2021 (Az. 6 K 2518/17.A) hat das Verwaltungsgericht Cottbus das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtet, einer afghanischen Asylsuchenden die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, weil sie in Afghanistan wegen Ehebruchs mit Verfolgung rechnen müsse. Die Klägerin gehöre zur sozialen Gruppe afghanischer Frauen, denen eine außereheliche Beziehung (Zina) zur Last gelegt werde, was in Afghanistan drakonisch bestraft werde; auf eine inländische Fluchtalternative könne die Klägerin nicht verwiesen werden. Siehe zu dieser Entscheidung auch eine Zusammenfassung durch den Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V..
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