Einem gesunden tschetschenischen Mann droht in Russland Zwangsrekrutierung für einen völkerrechtswidrigen Kampfeinsatz in der Ukraine, sagt das Verwaltungsgericht Halle (Saale) in seinem Urteil vom 27. April 2023 (Az. 5 A 299/21 HAL), und hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
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