Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hat in seinem ausführlichen Urteil vom 5. Oktober 2021 (Az. 2 A 153/21) die einem staatenlosen Palästinenser aus Syrien erstinstanzlich bereits 2016 zugesprochene Flüchtlingseigenschaft bestätigt. Das Verfahren war zwischenzeitlich bis zum EuGH (Urteil vom 13. Januar 2021, Az. C-507/19) gelangt, zuletzt hatte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. 1 C 2.21) darüber entschieden.
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