Frauen im eritreischen Nationaldienst keine soziale Gruppe, aber drohender ernsthafter Schaden

Frauen im eritreischen Nationaldienst stellen keine soziale Gruppe im Sinne des § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG dar, so das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem Beschluss vom 9. Februar 2022 (Az. 4 LA 74/20), seien aber, wenn sie in den militärischen Teil des eritreischen Nationaldienstes einberufen werden, mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit einem ernsthaften Schaden durch sexuelle Übergriffe von Vorgesetzten ausgesetzt. Die Entscheidung ist insofern aufschlussreich, als die umfangreichen Ausführungen des OVG zum drohenden ernsthaften Schaden durch sexuelle Übergriffe nicht entscheidungserheblich waren.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871