Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seinem Beschluss vom 16. Juni 2023 (Az. 39 L 244/23 A) die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die abgelehnte Feststellung von Abschiebungsverboten in einem Verfahren angeordnet, in dem es um die Frage einer Gefährdung von Transsexuellen in der Türkei ging. Das VG führte dazu aus, dass bei einer Gesamtbetrachtung der Lage für lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen in der Türkei und unter Berücksichtigung der individuellen Umstände der antragstellenden Person ernstliche Zweifel an der Feststellung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bestünden, dass deren Abschiebung in die Türkei keinen Verstoß gegen § 60 Abs. 5 AufenthG i. V. m. Art. 3 EMRK begründe. Die Türkei gehöre zu den Ländern mit den höchsten Mordraten an Transgender-Personen, Diskriminierung von LGBTI-Personen sei weit verbreitet, auch von institutioneller Seite.
Schreibe einen Kommentar