Die Sicherung elementarer Grundbedürfnisse, eine Überschwemmungskatastrophe, syrische Nationalpässe, falsche Adressen und asylgerichtliche Statistik sind die Themen der Woche.
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Die Sicherung elementarer Grundbedürfnisse, eine Überschwemmungskatastrophe, syrische Nationalpässe, falsche Adressen und asylgerichtliche Statistik sind die Themen der Woche.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 31. Oktober 2022 eine vorläufige Maßnahme gegen Belgien erlassen, die den Staat dazu verpflichtet, einem sich in Belgien aufhaltenden Schutzsuchenden Unterbringung und Verpflegung zu gewähren, und über die er in einer Pressemitteilung berichtet. Der Schutzsuchende hatte bereits im Juli 2022 eine Anordnung eines belgischen Gerichts erwirkt, die den belgischen Staat zur Gewährung von Unterbringung und Verpflegung verpflichtet, die zuständigen Behörden hatten diese Anordnung aber bislang ignoriert.
Das Verwaltungsgericht München hat in seinem Urteil vom 11. Oktober 2022 (Az. M 10 K 17.41229) keine Bedenken, eine Abschiebung nach Pakistan trotz der Überschwemmungskatastrophe dort zuzulassen, und sieht dementsprechend die Voraussetzungen der § 60 Abs. 5, 7 AufenthG nicht erfüllt. Da lediglich ein Drittel des Landes von Überschwemmungen betroffen war, könne die Flutkatastrophe für sich genommen nicht als Argument für die Annahme eines Abschiebungsverbotes herangezogen werden, sondern müssten die individuellen Umstände des Klägers betrachtet werden. Der Kläger gehöre nicht zum Kreis vulnerabler Personen und könne eine Situation extremer materieller Not voraussichtlich mithilfe von Rückkehrhilfen und eigener Arbeit abwenden.
Mit Beschluss vom 24. Oktober 2022 (Az. 13 ME 249/22) hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einem Eilverfahren entschieden, dass die Verpflichtung von subsidiär Schutzberechtigten zur Beschaffung eines syrischen Nationalpasses nicht unzumutbar ist. Die Behauptung, der syrische Staat und dessen Auslandsvertretungen stellten derzeit tatsächlich keine Pässe mehr aus, jedenfalls aber seien die Kosten hierfür willkürlich hoch und müssten Bestechungsgelder gezahlt werden, sei nicht belegt worden. Eine Unzumutbarkeit ergebe sich auch nicht daraus, dass der dem subsidiären Schutzstatus zugrundeliegende drohende ernsthafte Schaden im Sinne des § 4 AsylG auf eine Bedrohung durch staatliche Behörden zurückgehe, weil dies nicht glaubhaft gemacht worden sei.
Ein Berufungsgericht ist in asylgerichtlichen Verfahren nicht zur Weiterleitung eines falsch adressierten Rechtsmittelschriftsatzes an das zuständige Verwaltungsgericht verpflichtet, meint das Oberverwaltungsgericht Schleswig in seinem Beschluss vom 24. Oktober 2022 (Az. 2 LA 45/22), wenn die anwaltlich vertretene Klägerin unter anderem durch die korrekt formulierte Rechtsmittelbelehrung im erstinstanzlichen Urteil hinreichend Anhaltspunkte hatte, an welches Gericht der Schriftsatz zu adressieren sei.
Mit Antwort vom 12. Oktober 2022 (BT-Drs. 20/4019) hat die Bundesregierung eine Kleine Anfrage im Bundestag beantwortet, in der es um Asylstatistik und asylgerichtliche Verfahren im ersten Halbjahr 2022 geht. Neben zahlreichen Zahlenangaben zu asylgerichtlichen Entscheidungen enthält die Antwort auch Angaben zu Verwaltungsgerichten, die in asylgerichtlichen Verfahren in Bezug auf 15 Hauptherkunftsländer von Schutzsuchenden besonders geringe Aufhebungsquoten haben. Für Schutzsuchende aus Afghanistan etwa waren demnach im ersten Halbjahr 2022 die Verwaltungsgerichte Würzburg, Augsburg, Ansbach, Leipzig und Kassel besonders schlechte Adressen, für Schutzsuchende aus dem Iran die Verwaltungsgerichte Darmstadt, Berlin und Gelsenkirchen. Mit Antwort vom 16. Oktober 2022 (BT-Drs. 20/4197) auf eine weitere Kleine Anfrage hat die Bundesregierung ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Halbjahr 2022 zu Dublin-Verfahren vorgelegt, die unter anderem Angaben zu erfolgreichen gerichtlichen Eilanträgen gegen Dublin-Überstellungen enthält. Danach gab es etwa im Jahr 2021 erfolgreiche Eilanträge gegen Überstellungen in alle Dublin-Staaten außer Estland, Island, Luxemburg und Zypern.
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Mal wieder eine Dublin-Woche im HRRF-Newsletter, in der darum geht, ob die Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils einem neuen Dublin-Bescheid im Wege steht (ja), ob Dublin-Überstellungsfristen durch gerichtlichen Eilrechtsschutz unterbrochen werden (man ist sich nicht einig) und ob Schutzberechtigten in Griechenland Menschenrechtsverletzungen drohen (man ist sich ebenfalls…
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Müssen Ausländerbehörden bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse prüfen, obwohl sie dafür nach deutschem Recht gar nicht zuständig sind, oder bleibt es bei der Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge? Ein EuGH-Urteil aus dem vergangenen Herbst sorgt jedenfalls bei mir für Verwirrung, und eine…
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weiß auch nicht mehr weiter und erklärt sich für unzuständig, wenn es um die Externalisierung von Pushbacks im Mittelmeer geht. Dafür scheint aber in der beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Schadensersatzklage gegen die EU-Grenzschutzagentur Frontex das letzte Wort noch nicht gesprochen zu…
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Der in dieser Einleitung zur Verfügung stehende Platz soll heute ausnahmsweise nicht dazu verwendet werden, um auf die (zahlreichen) wichtigen Entscheidungen der Woche hinzuweisen. Stattdessen geht es um die HRRF-Website, die in dieser Woche nicht nur sozusagen runderneuert wurde, damit sie noch mehr Inhalte und viele…
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Das Bundesverfassungsgericht legt nach und rügt erneut einen Grundrechtsverstoß bei der Anordnung von Abschiebungshaft, während der Bundesgerichtshof bei der Anordnung von Abschiebungshaft in einem anderen Verfahren eher großzügige Standards anwendet. Daneben geht es in dieser Woche um eine willkürliche Kostenentscheidung eines Sozialgerichts, ein beim Europäischen Gerichtshof…